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AGB
I. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Geschäftsverbindungen der Fa. J & M Konferenzdolmetschen,
nachfolgend auch „Beratender Dolmetscher“ genannt, und werden und
sind vom Auftraggeber mit Auftragserteilung schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
insoweit anerkannt, als sie den nachfolgenden Regelungen nicht
widersprechen.
II.
2.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem „Beratenden Dolmetscher“
bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen für die
beauftragten Dienstleistungen hinsichtlich der erwünschten
Sprachkombinationen, Besetzungsmodalitäten, Fachterminologien
schriftlich mitzuteilen.
2.2
Die Dienstleistungen sind wie folgt definiert:
Der „Beratende Dolmetscher“ berät als „Konferenzdolmetscher“ den
Vertragspartner/Auftraggeber im Vorfeld einer Veranstaltung zu den
fachlichen Erfordernissen eines Dolmetscherteams, der
Dolmetschtechnik und –art.
Des Weiteren stimmt sich der „Beratende Dolmetscher“ mit den anderen
Dolmetschern des Teams, ggf. dem Chef d'Équipe und dem
Technikanbieter ab, organisiert die gewünschten Dolmetschleistungen
einschließlich der entsprechenden Verträge mit den Dolmetschern des
Dolmetscherteams und dem Technikanbieter.
Die zur Verfügung gestellten Vorbereitungsunterlagen werden
ebenfalls über ihn an die Dolmetscher weiter geleitet.
Der „Chef d’Équipe" ist als „Konferenzdolmetscher“ und als Teamchef
vor Ort für alle Belange der Dolmetscher und den Kontakt mit dem
Auftraggeber bzw. Veranstalter zuständig. Sollte der „Beratende
Dolmetscher“ auf der entsprechenden Veranstaltung als
„Konferenzdolmetscher“ eingesetzt sein, übernimmt er auch die
Funktion des Chef d’Équipe.
Jeder Dolmetscher, der auf der Veranstaltung des Auftraggebers bzw.
Veranstalters als Dolmetscher eingesetzt ist, wird als
„Konferenzdolmetscher“ bezeichnet.
III. Leistungen und Mitwirkungspflicht
3.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher so bald wie
möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Konferenzbeginn, einen
vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B.
Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge,
Redemanuskripte, Powerpoint-Präsentationen, etc.) in allen Sprachen,
soweit vorhanden, in die und aus denen der Dolmetscher dolmetschen
soll, auszuhändigen. Der Dolmetscher unterliegt hierbei der
beruflichen Verschwiegenheit.
3.2
Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der
Konferenz verlesen werden, soll der Dolmetscher spätestens am Vortag
der Verlesung eine Kopie erhalten, die bis zur Verlesung und
Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm verbleibt.
Wird diese Frist nicht eingehalten, findet Ziff. 6.1 Anwendung.
3.3
Plant der Veranstalter Videoeinspielungen während der
Veranstaltung zu zeigen, die gedolmetscht werden sollen, ist dem
Dolmetscher das Video und/oder eine Kopie des gesprochenen Textes
vorab zusammen mit den restlichen Vorbereitungsunterlagen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
IV. Arbeitsbedingungen
4.1
Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und –anlagen müssen den
Anforderungen der ISO-Norm 2603, transportable den Anforderungen der
ISO-Norm 4043 entsprechen. Der Dolmetscher muss aus der Kabine
direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf
evtl. genutzte Projektionswände haben.
Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht.
4.2
Der Auftraggeber hat Gewähr zu leisten, dass der Dolmetscher die
zu dolmetschenden Texte in bestmöglicher Qualität hören kann.
Ggf. sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen.
Es ist sicherzustellen, dass jeder Sprecher die vorhandenen
Mikrofone benutzt und dass der gedolmetschte Text die Zuhörer
erreicht, ohne dass die Teilnehmer, die im Original hören, gestört
werden.
4.3
Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem „Beratenden
Dolmetscher“ von Anfang an die Planung von Videokonferenzen
einzubinden und mit ihm die Bedingungen für die Durchführbarkeit
einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den
ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität
muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind
unerlässlich. (Höchstarbeitszeit: 2 Stunden täglich) Sogenanntes
Teledolmetschen (Dolmetschkabinen im Nebenraum) ist nicht Gegenstand
des Auftrages.
Weitere Einzelheiten sind im "Videokodex für Auftraggeber" der
nationalen und internationalen Organisationen von
„Konferenzdolmetschern“ enthalten.
4.4
Der Dolmetscher wird von seiner Leistungspflicht entbunden, wenn die
Simultananlage oder die Bedienung vom Chef d’Équipe als unzureichend
befunden wird.
Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
V. Verschwiegenheitspflicht
5.1
Sämtliche mit dem „Beratenden Dolmetscher“ eingesetzten Personen
sind verpflichtet, die bei der Ausführung eines Auftrages bekannt
werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen
persönlichen Nutzen daraus zu ziehen.
5.2
Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf
Informationen und Unterlagen die allgemein bekannt sind und/oder von
Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.
VI. Gewährleistung und Haftung
6.1
Sämtliche im Rahmen eines Auftrages tätigen Dolmetscher sind
verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber
hinaus gehende Verpflichtung übernehmen sie nicht.
Werden von Seiten des Auftraggebers Unterlagen nicht rechtzeitig
oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet
dies den beratender Dolmetscher von der etwaigen Haftung für eine
unzureichende Qualität von Dolmetschleistungen.
6.2
Der Dolmetscher haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des „Konferenzdolmetschers“ oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen aufgrund der
ausdrücklich erklärten Garantie. Eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VII. Höhere Gewalt
7.1
Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von ihren
Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der
höheren Gewalt betroffen sind.
7.2
Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen
für nachgewiesene Aufwendungen des „Beratenden Dolmetschers“. Der
Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei den
Konferenzdolmetschern entstandene Kosten zu ersetzen und bereits
erbrachte Leistungen zu bezahlen.
VIII. Vertragsänderungen
8.1
Sollte ein Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des
Vertrages verhindert sein, so hat der „Beratende Dolmetscher“ nach
besten Kräften dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Fachkollege
die Pflichten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages
übernimmt.
8.2
Der Auftraggeber wird von dieser Änderung – soweit es für die
Durchführung der betreffenden Veranstaltung von Bedeutung ist –
unterrichtet.
IX. Auftragserteilung und Termine
9.1
Nach Auftragserteilung beginnt der „Beratende Dolmetscher“ mit
der Organisation der vereinbarten Veranstaltung, mit der
Zusammenstellung eines Dolmetscherteams und der weiteren fachlichen
Vorbereitung.
9.2
Sofern der Auftraggeber das Auftragsverhältnis kündigt oder auf
die Dienste des „Beratenden Dolmetschers“ für den vereinbarten
Termin aus sonstigen Gründen verzichtet bzw. vom Auftrag
zurücktritt, hat der „Beratende Dolmetscher“ einen Anspruch auf das
vereinbarte Honorar sowie auf die Erstattung der nachweislich
entstanden Kosten als Schadensersatz unter Abzug der ersparten
Aufwendungen.
X. Urheberrechte und Datenschutz
10.1
Die Dolmetschleistung ist ausschließlich nur zur vereinbarten
sofortigen Anhörung bestimmt, sofern nichts Anderes vereinbart
wurde.
Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Zustimmung gemäß den
Vereinbarungen mit dem „Beratenden Dolmetscher“ zulässig.
Dies gilt ebenfalls für weitere Verwendungen für Dokumentationen
einschließlich Direktübertragungen.
10.2
Die Urheberrechte des „Beratenden Dolmetschers“ und der
„Konferenzdolmetscher“ bleiben vorbehalten. Dies betrifft auch
unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
10.3
Die im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erhaltenden
personenbezogenen Daten und Fachbezeichnungen und der im Zuge der
Dolmetschleistungen erstellten Fachdokumentationen werden unter
Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Büro des
„Beratenden Dolmetschers“ verarbeitet.
XI. Sonstiges
11.1
Änderungen und Ergänzungen zu den Vereinbarungen zwischen dem
Auftraggeber und dem „Beratendem Dolmetscher“ bedürfen grundsätzlich
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn
sie schriftlich bestätigt wurden.
11.2
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung soll dann durch eine wirksame bzw.
durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die nach dem Sinn und
Zweck der ursprünglichen Bestimmungen dieser am nächsten kommt
11.3
Auf das Auftragsverhältnis findet das Deutsche Recht Anwendung. Als
Erfüllungsort gilt der Ort der vereinbarten Veranstaltung
und als Gerichtsstand Frankfurt am Main als vereinbart. |